Allgemeine Geschäftsbedingungen und Haftungsausschluss für die Vermietung von Geräten und Gegenständen durch earlybirdpictures GbR

§ 1 Pflichten des Mieters

  1. Der Mieter ist in jedem Fall verpflichtet, bei der Abholung und vor der beabsichtigten Inbetriebnahme die Geräte vollständig zu erproben und sich von deren einwandfreiem Zustand, richtiger Funktion und Vollständigkeit zu überzeugen.
  2. Die Übernahme der Geräte gilt als Bestätigung des einwandfreien und zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustandes.
  3. Der Mieter ist verpflichtet die geliehenen Geräte pfleglich zu behandeln.
  4. Ein Verleih oder Übergabe an Dritte ist nicht erlaubt.
  5. Die Geräte dürfen nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und ausschließlich von fachkundigen Personen bedient und angefasst werden.
  6. Der Mieter hat für die fortwährende Einhaltung aller geltenden Sicherheitsvorschriften, insbesondere der berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften und der Richtlinien des Verbandes Deutscher Elektroingenieure, VDE, zu sorgen.

§ 2 Allgemeine Bedingungen

  1. Die Mietzeit beginnt mit dem Tage der Auslieferung und endet mit dem Tage der Rückgabe an earlybirdpictures GbR.
  2. Die Berechnung des Mietzinses wird ausschließlich nach vollen Tagessätzen berechnet.
  3. Der Mietzins kann dem Angebot entnommen werden. Sollte es kein Angebot geben ist der Mieter verpflichtet die Kosten vor der Abholung zu erfragen.
  4. Bei jedem Verleih wird mit der Technik ein Lieferschein ausgegeben auf dem die Geräte aufgeführt werden. Dieser Lieferschein dient als Mietvertrag zwischen earlybirdpictures GbR und dem Mieter.
  5. Die aufgeführten Mietgegenstände, sowohl die Bilder als auch die Beschreibung, dienen nur als Beispiel und können fehlerhaft sein. earlybirdpictures GbR übernimmt keine Haftung für falsche oder fehlerhafte Bezeichnungen der angebotenen Geräte.
  6. Die angegebenen Preise sind Nettopreise.
  7. Der Mieter trägt etwaige Transportkosten

§ 3 Rückgabebedingungen und Zahlungsbedingungen

  1. Mit der Rücknahme der Geräte bestätigt earlybirdpictures GbR nicht, dass diese Mangelfrei übergeben wurden. earlybirdpictures GbR behält sich ausdrücklich vor, die Geräte eingehend zu überprüfen und bis zu einer Woche nach Rückgabe etwaige Mängel und Verluste anzuzeigen.
  2. Nach Rückgabe der Geräte wird eine Rechnung erstellt. Diese ist sofort und ohne Abzüge fällig.

§ 4 Haftungsbedingungen

  1. earlybirdpictures GbR verleiht seine Geräte grundsätzlich ohne eine Geräteversicherung. Es obliegt der Pflicht des Mieters, für die Geräte eine Versicherung abzuschließen.
  2. Für Schäden oder Verlust an der Mietsache, durch den Mieter oder Dritte, denen er die Mietsache überlassen hat, ist vom Mieter Schadenersatz zu leisten.
  3. earlybirdpictures GbR haftet bei keiner Form der Beschädigung oder des Verlustes der Geräte. Auch nicht wenn folgende Sachverhalte zu Beschädigungen oder Verlust führten:
    1. auf dem Weg zum Einsatzort;
    2. während des Transport im Fahrzeug, Zug, Flugzeug, Schiff oder zu Fuß;
    3. am Einsatzort in Verwendung oder auch Nicht-Verwendung;
    4. Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus;
    5. Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter;
    6. Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler;
    7. Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung;
    8. Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung;
    9. Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion;
    10. Wasser, Feuchtigkeit;
    11. höhere Gewalt wie z.B. Sturm, Frost, Eisgang, Überschwemmung, Erdbeben
    12. durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufstand oder innere Unruhen;
    13. durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen;
  4. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für eigenes Verschulden bzw. Organverschulden und grobes Verschulden von Erfüllungsgehilfen
  5. In Fällen höherer Gewalt, bei Streiks, Aussperrungen sowie für das Verhalten von Vor- und Zulieferanten und in vergleichbaren Fällen haftet earlybirdpictures GbR ebenfalls nicht.
  6. Sollte es aufgrund der geliehenen Geräte zu einem Schaden an Personen oder Geräten Dritter kommen haftet earlybirdpictures GbR ebenso nicht.
  7. earlybirdpictures GbR haftet nicht für einen Ausfall oder einen Verlust des Auftrages der durch die geliehenen Geräte verursacht wurde. Weder beim Mieter noch bei Dritten. Das Umfasst auch Datenverlust auf mitgelieferten Datenträgern oder wenn geliehene Geräte plötzlich die Funktion versagen und dadurch der Auftrag nicht durchgeführt werden kann.
  8. Die Schadensersatzverpflichtung umfasst den unmittelbaren Sachschaden und den entstandenen Mietausfall, auch einer etwa wegen des Schadens unterbliebenen Weitervermietung an Dritte.

§ 5 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.